Whistleblower-Richtlinie

Die Prevent Cancer Foundation® verlangt von ihren Direktoren, Führungskräften und Mitarbeitern, dass sie bei der Ausübung ihrer Pflichten und Verantwortlichkeiten hohe Standards der Geschäfts- und persönlichen Ethik einhalten. Als Mitarbeiter und Vertreter der Stiftung müssen wir bei der Erfüllung unserer Pflichten Ehrlichkeit und Integrität an den Tag legen und alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten.

Es liegt in der Verantwortung aller Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeiter, alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien der Stiftung einzuhalten und Verstöße oder mutmaßliche Verstöße gemäß dieser Richtlinie zu melden, einschließlich:

Diebstahl

  • Finanzberichterstattung, die absichtlich irreführend ist.
  • Unzulässige oder nicht dokumentierte Finanztransaktionen.
  • Unsachgemäße Vernichtung von Aufzeichnungen.
  • Unsachgemäßer Einsatz von Vermögenswerten.
  • Verstöße gegen die Interessenkonfliktrichtlinien der Organisation.
  • Sämtliche sonstigen unzulässigen Vorkommnisse im Zusammenhang mit Bargeld, Finanzverfahren oder Berichten.

Keine Vergeltung

Kein Direktor, leitender Angestellter oder Mitarbeiter, der in gutem Glauben einen Verstoß meldet, darf Schikanen, Vergeltungsmaßnahmen oder nachteilige Folgen für sein Arbeitsverhältnis erleiden. Ein Mitarbeiter, der Vergeltungsmaßnahmen gegen jemanden ergreift, der einen Verstoß in gutem Glauben gemeldet hat, muss mit Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen. Diese Richtlinie soll Mitarbeiter und andere ermutigen und ihnen ermöglichen, ernsthafte Bedenken innerhalb der Stiftung zu äußern, bevor sie eine Lösung außerhalb der Stiftung suchen. Meldungen, die nicht in gutem Glauben erfolgen oder anderweitig darauf abzielen, einen Mitarbeiter zu schikanieren oder zu ärgern, können jedoch zu Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung führen.

Verstöße melden

Die Stiftung verfolgt eine Politik der offenen Tür und empfiehlt den Mitarbeitern, ihre Fragen, Bedenken, Vorschläge oder Beschwerden jemandem mitzuteilen, der sich angemessen damit befassen kann. In den meisten Fällen ist der Vorgesetzte eines Mitarbeiters am besten in der Lage, sich um ein Problem zu kümmern. Wenn Sie jedoch nicht gerne mit Ihrem Vorgesetzten sprechen oder mit der Antwort Ihres Vorgesetzten nicht zufrieden sind, sollten Sie mit jemandem in der Personalabteilung oder einer anderen Person im Management sprechen, an die Sie sich gerne wenden.

Vorgesetzte und Manager sind verpflichtet, vermutete Verstöße dem Chief Executive Officer (CEO) zu melden. Bei Verdacht auf Betrug oder wenn Sie mit der Politik der offenen Tür der Stiftung nicht zufrieden sind oder sich damit nicht wohl fühlen, sollten Sie sich direkt an den CEO wenden. Der CEO ist für die Untersuchung und Lösung aller gemeldeten Beschwerden und Vorwürfe bezüglich Verstößen verantwortlich und berät nach eigenem Ermessen den Vorstand oder den Finanzausschuss. Der CEO ist verpflichtet, dem Finanzausschuss mindestens einmal jährlich über Compliance-Aktivitäten Bericht zu erstatten.

Der Chief Executive Officer bestätigt den Eingang des gemeldeten Verstoßes oder des vermuteten Verstoßes innerhalb von fünf Werktagen. Alle Meldungen werden umgehend untersucht und es werden geeignete Korrekturmaßnahmen ergriffen, wenn die Untersuchung dies rechtfertigt.